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Lehrvertrag von A bis Z

Aktualisiert am
June 1, 2026
Featured
Lehrberuf
Berufsübergreifend
Phase
Vor der Lehre
Status
Aktiv
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Schriftlich Pflicht und erst mit kantonaler Genehmigung gültig: das Wichtigste zum Lehrvertrag.

Typ
Info

Schriftlich Pflicht und erst mit kantonaler Genehmigung gültig: hier findest du das Wichtigste zum Lehrvertrag.

Das Wichtigste

  • Voraussetzung: Dein Betrieb braucht für den jeweiligen Lehrberuf eine Bildungsbewilligung des MBA. Ohne sie genehmigt das MBA keinen Lehrvertrag. Wie du sie erhältst, zeigt der Eintrag Lehrbetrieb werden.
  • Schriftlich Pflicht (OR Art. 344 bis 346a) und erst mit kantonaler Genehmigung rechtsgültig (Kanton Bern: MBA via Lehrbetriebsportal).
  • Pflichtinhalte: Beruf, Beginn und Ende, Probezeit (1 bis 3 Monate), Lohn (siehe Lohn in der ICT-Lehre), Arbeitszeit und Ferien.
  • Ablauf im Kanton Bern: Vertrag im Lehrbetriebsportal erfassen, beide Parteien (bei Minderjährigen die gesetzliche Vertretung) unterschreiben, im Portal zur Genehmigung einreichen. Ein separater PDF-Vordruck existiert nicht mehr, der Prozess ist vollständig digital.

Warum das für deinen Ausbildungsalltag zählt

Ohne genehmigten Vertrag darf die Lehre nicht starten. Reich ihn rechtzeitig ein und richte den Beginn am Schuljahresstart der Berufsfachschule aus.

Lehrvertrag im Lehrbetriebsportal einreichen

Im Kanton Bern läuft der Vertragsabschluss vollständig digital über das Lehrbetriebsportal. Das MBA Bern zeigt im Erklärvideo die wichtigsten Schritte, das Infoblatt fasst den Genehmigungsprozess auf drei Seiten zusammen.

Lehrverträge online ausfüllen und einreichen, MBA Bern

Häufige Fragen

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Wie lange dauert die Probezeit und kann ich sie verlängern?

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Wie hoch muss der Lohn sein?

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Geht auch eine Lehre in Teilzeit?

Mehr & Quellen

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Weiterführende Links