Arbeitszeit, Pausen, Ferien und Absenzen: die wichtigsten Regeln fürs Lehrverhältnis, kompakt erklärt.
Als Berufs- oder Praxisbildner:in musst du kein Jurist sein, aber die Eckwerte kennen. Dieser Eintrag fasst Arbeitszeit, Pausen, Ferien und Absenzen für dein Lehrverhältnis zusammen und verweist auf die offiziellen Quellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zum 18. Geburtstag gilt der Jugendarbeitsschutz (Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz). Danach gelten die allgemeinen Regeln für Arbeitnehmende. Welche Schutzpflichten und Verbote dahinterstehen, zeigt der Eintrag Jugendarbeitsschutz & Schutz am Arbeitsplatz.
- Tagesarbeitszeit liegt zwischen 06.00 und 20.00 Uhr. Jugendliche arbeiten höchstens 9 Stunden pro Tag, Tages- und Abendarbeit müssen innert 12 Stunden liegen.
- Pausen: eine Viertelstunde ab mehr als 5,5 Stunden, eine halbe Stunde ab mehr als 7 Stunden, eine Stunde ab mehr als 9 Stunden.
- Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse zählen als Arbeitszeit (eine Lektion entspricht einer Stunde). Vor Schul- oder üK-Tagen dürfen Jugendliche längstens bis 20.00 Uhr arbeiten.
- Freier Halbtag: Wird die Woche auf mehr als fünf Tage verteilt, steht wöchentlich ein freier Halbtag zu.
Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten
Für Jugendliche bis 18 gilt eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinanderfolgenden Stunden, ab 18 sind es mindestens 11 Stunden. Überzeit darf frühestens ab dem vollendeten 16. Altersjahr und nur im Rahmen des 9-Stunden-Tags angeordnet werden; grundsätzlich werden Lernende während der Grundbildung nicht zu Überzeit herangezogen (Ausnahme: Behebung einer Betriebsstörung durch höhere Gewalt).
Wie lange dürfen minderjährige Lernende pro Tag arbeiten?
Ferien und freie Zeit
Jugendliche haben in der Regel Anspruch auf mehr Ferien als ältere Arbeitnehmende. Die genaue Regelung sowie Sonderfälle wie Jugendurlaub und Karenztage erklären die folgenden Videos und die offiziellen Quellen unten.
Darf ich meinen Lernenden die Ferienzeiten vorgeben?
Weitere Spezialfälle
- Muss ich meinen Lernenden Jugendurlaub gewähren? (Video)
- Was sollte ich über Karenztage wissen? (Video)
Häufige Fragen
Wie häufig dürfen Lernende aus gesundheitlichen Gründen fehlen?
Müssen Lernende Minusstunden am Ende der Lehre nacharbeiten?
Kann ein Lehrvertrag wegen längerer Krankheit aufgelöst werden?
Qualifikationsverfahren nicht bestanden: muss ich weiterbeschäftigen?
Mehr & Quellen
- Rechte der Lernenden, Übersicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds
- Arbeitsrechtliche Grundlagen für Lernende (Merkblatt 18), berufsbildung.ch / SDBB
- Jugendarbeitsschutz, SECO
- KMU Lehrbetriebsverbund (Video-Reihe Arbeitsrecht)
Bei Fragen zum Arbeitsgesetz (Arbeitszeit, Jugendschutz) ist das kantonale Arbeitsinspektorat zuständig (im Kanton Bern das beco). Bei berufsbildungsrechtlichen Fragen (Lehrvertrag, Lehraufsicht) im Kanton Bern das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA), in anderen Kantonen die jeweilige Berufsbildungsbehörde.
